
Rettungsdienstbereich Bad Kreuznach
Der Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstbereichs Bad Kreuznach erstreckt sich über die Gebiete der Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und des Rhein-Hunsrück-Kreises. Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, der Standort der Integrierten Leitstelle ist Bad Kreuznach.
Rettungsdienstbereich Rheinhessen
Der Zuständigkeitsbereich des Rettungsdienstbereichs Rheinhessen erstreckt sich über die Gebiete der Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen sowie der kreisfreien Städte Mainz und Worms. Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, der Standort der Leitstelle ist Mainz.