ÄLRD

Mit dem novellierten Landesrettungsdienstgesetz wurde in Rheinland-Pfalz am 1. Juli 2005 die Funktion des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst eingeführt. Wichtigste Aufgabe des ÄLRD, welcher der Rettungsdienstbehörde angehört, ist das Medizinische Qualitätsmanagement.

Die Zuständigkeit des ÄLRD erstreckt sich auf einen oder mehrere Rettungsdienstbereiche. Insgesamt werden für Rheinland-Pfalz fünf ÄLRD bestellt. Diese vergleichsweise großen Zuständigkeitsbereiche erfordern und erleichtern die landesweite Abstimmung bezüglich aller rettungsdienstlichen Fragen.

Über die Bildung eines Landesverbandes der ÄLRD erfolgt zudem die enge Abstimmung zwischen den Rettungsdienstbehörden, den Kreisverwaltungen, der ADD, sowie dem Ministerium des Innern und für Sport als oberster Rettungsdienstbehörde. Eine gleichermaßen enge Zusammenarbeit besteht mit den Krankenhäusern, den Leistungserbringern und den Rettungsdienstschulen.