Definition

Die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst oder der Ärztliche Leiter Rettungsdienst sind im Rettungsdienst tätige Ärztinnen bzw. Ärzte, die auf regionaler bzw. überregionaler Ebene in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde für die Durchführung des Rettungsdienstes die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Durchführung und das Qualitätsmanagement im Rettungsdienst ausüben.

Die Funktion des ÄLRD ist im Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie dem Landesrettungsdienstplan Rheinland-Pfalz weiter ausgeführt.