Regionale Verfahrensanweisungen | Kaiserslautern
Regionale Verfahrensanweisungen für Rettungsdienstmitarbeiter sowie die Informationen und Empfehlungen für Notärzte werden vom ÄLRD des jeweiligen Rettungsdienstbereichs erstellt. Ihre Gültigkeit ist auf den entsprechenden Rettungsdienstbereich beschränkt. Sie werden vom ÄLRD fortlaufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst.