Aufgaben

Die ÄLRD üben die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst auf regionaler bzw. überregionaler Ebene aus. Sie gewährleisten die Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und der Patientenbetreuung durch ein entsprechendes Qualitätsmanagement. Darüber hinaus sind sie an Forschungsprojekten beteiligt, die einen besonderen Bezug zum notfallmedizinischen Qualitätsmanagement aufweisen. In medizinischen Fragen vertreten die ÄLRD zudem die Träger des Rettungsdienstes in unterschiedlichen Gremien.

In den Integrierten Leitstellen sowie den Rettungsleitstellen des Landes Rheinland-Pfalz sind die ÄLRD für die Festlegung von Strategien für die Bearbeitung von medizinischen Hilfeersuchen verantwortlich. Des Weiteren unterstützen sie bei der Konzeption der Fahrzeugstrategie in der Leitstelle (AAO) und bei der Entwicklung von Strategien zur Abarbeitung besonderer Schadenslagen.

Im Rettungsdienst legen die ÄLRD die medizinischen Behandlungsrichtlinien, die so genannten Standard Operation Procedures (SOP), für das nichtärztliche Personal im Rettungsdienst fest. In Abstimmung mit den beteiligten Krankenhäusern und ärztlichen Leitern der Notarztstandorte geben die ÄLRD die medizinisch-organisatorischen Versorgungsrichtlinien für arztbesetzte Rettungsmittel, einschließlich Intensivtransport, vor. Des Weiteren sind sie für die Festlegung der pharmakologischen und medizinisch-technischen Ausrüstung und Ausstattung im Rettungsdienst verantwortlich.

Die ÄLRD überwachen die Zusammenarbeit des Rettungsdienstes mit den im jeweiligen Rettungsdienstbereich vorhandenen medizinischen Behandlungseinrichtungen und wirken auf notwendige Verbesserungen gegenüber den Behandlungseinrichtungen hin. Im Rahmen des § 4 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c des NotSanG deligiert der ÄLRD für seinen Rettungsdienstbereich Aufgaben an Notfallsanitäter, soweit sie eine persönliche ärztliche Kenntnis des Patienten nicht erfordern.

Im Zuge des Qualitätsmanagements definieren die ÄLRD, in Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten, Art und Umfang der im Rettungsdienst zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhoben Daten und charakterisieren die dafür notwendigen Dokumentationssysteme. Auf Basis der erhobenen Daten wirken sie bei der Erstellung von rettungsdienstlichen Bedarfsanalysen mit und bewerten diese aus medizinischer Sicht.